Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Förderung von Sport und Bewegung sowie die kantonale Sportförderung.
Der Kanton fördert den Sport in Ergänzung zu den Verbänden und Vereinen sowie den Einwohnergemeinden im Rahmen dieses Gesetzes als wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Jugend, zur Gesundheitsförderung und zur sozialen Integration.