Ortsbildschutzgebiete umfassen Siedlungsgebiete, die aus dem Zusammenwirken der Baukörper und Freiräume dem Ort ein charakteristisches, unverwechselbares und siedlungsgestalterisch besonders wertvolles architektonisches Gepräge verleihen.
Als Schutzobjekte werden wichtige Zeugen einer Epoche, geschichtlich oder kulturell bedeutende Stätten, Verkehrswege sowie Bauten und Bauteile bezeichnet, deren historische, kulturgeschichtliche oder wissenschaftliche Bedeutung ihnen einen besonderen Stellenwert im Orts- und Landschaftsbild verleiht.
Als Umgebungsschutzgebiete werden jene an Schutzobjekte angrenzenden Gebietsteile bezeichnet, die optisch dem Schutzobjekt verbunden sind und dessen gesamte Wirkung sicherstellen.
Archäologische Fundstellen beinhalten Gegenstände und Relikte aus früheren Geschichtsepochen der Menschheit. Sie können als Schutzobjekte oder im Rahmen von archäologischen Schutzgebieten unter Schutz gestellt werden.
Archäologische Schutzgebiete umfassen erforschte oder unerforschte Gebiete, an denen sich nachweislich archäologische Spuren menschlichen Wirkens erhalten haben oder wo solche mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.