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451.411

Regierungsratsbeschluss betreffend Beteiligung an der Innerschweizerischen Kulturstiftung

Präambel

451.411 OGS 1958, 4 Regierungsratsbeschluss betreffend Beteiligung an der Innerschweizerischen Kulturstiftung vom 20. Januar 19511 Der Regierungsrat des Kantons Unterwalden ob dem Wald, nach Kenntnisnahme von der beabsichtigten Errichtung einer Innerschweizerischen Kulturstiftung mit dem Zwecke, Werke innerschweizerischer Schriftsteller und wissenschaftliche Werke aus dem Kulturgebiet der Innerschweiz auszuzeichnen, beschliesst: 1. Der Kanton Obwalden beteiligt sich an der Errichtung der Innerschweizerischen Kulturstiftung gemäss dem an der Konferenz der Vertreter der Innerschweizerischen Kantone vom 17. November 1950 bereinigten Statut und übernimmt die darin festgelegten Verpflichtungen. 2. Der Vertreter des Kantons Obwalden im Stiftungsrat der Innerschweizerischen Kulturstiftung wird vom Regierungsrat bezeichnet. 3. Der gemäss Ziff. 2 bezeichnete Vertreter im Stiftungsrat wird beauftragt und bevollmächtigt, bei der Errichtung der Innerschweizerischen Kulturstiftung mitzuwirken und die Stiftungsurkunde sowie das Stiftungsstatut zu unterzeichnen. 4. Die Staatskasse ist anzuweisen, den Beitrag des Kantons Obwalden von Fr. 500.– als einmaligen Stiftungsbeitrag sowie den Jahresbeitrag pro 1951 im Betrage von Fr. 150.– an die Staatskasse Luzern einzuzahlen. 1 OGS 1958, 4