Die Leitungen der kantonalen Verwaltungseinheiten sind verantwortlich für den Einsatz, die Pflege und die Überwachung des IKS in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Sie stellen sicher, dass die nachfolgenden, allgemeinen Voraussetzungen für die Existenz eines IKS erfüllt sind. Das IKS ist:
- institutionalisiert;
- vorhanden und dokumentiert;
- den Verwaltungsrisiken und der Verwaltungstätigkeit angepasst;
- den Mitarbeitenden bekannt;
- Grundlage für ein verstärktes Kontrollbewusstsein in der Verwaltung und
- wird angewendet.
Die Departementssekretariate sind die IKS-Koordinationsstellen, welche die Schnittstelle zur IKS-Fachstelle bilden.
Die Mitarbeitenden sind an der IKS-Umsetzung beteiligt. Sie führen die definierten Kontrollen durch und dokumentieren die Kontrollergebnisse. Sie melden aufgedeckte Kontrollschwächen an die vorgesetzte Stelle.