Die Abrechnung über die in Rechnung gestellten Steuern und Zahlungen sowie die Gutschriften wird den Einwohnergemeinden monatlich zugestellt. Sie erhalten jährlich eine detaillierte Liste über die ausstehenden Steuerdebitoren sowie bewilligte Steuererlasse ihrer Gemeinde. *
Die Finanzverwaltung leitet für die zum Bezug übernommenen Debitoren diejenigen Beträge an die Einwohnergemeinden weiter, die sie selber einziehen konnte. Es erfolgt keine Bevorschussung.
Die Aufteilung der Kirchensteuern der juristischen Personen erfolgt nach Anzahl der den Konfessionen angehörigen Steuerpflichtigen der einzelnen Gemeinden.