Ziel der Jagdplanung ist es, gesunde, den örtlichen Verhältnissen angepasste und natürlich strukturierte Wildbestände zu erhalten. Die Jagdplanung steht im Einklang mit den jagdlichen Vorgaben des kantonalen Wald-Wild Konzepts. Alle Massnahmen der Jagdbehörde, insbesondere die Abschusspläne, sind darauf auszurichten. Die Jagdplanung wird vom Amt für Wald und Landschaft nach Anhören der für die Landwirtschaft zuständigen Amtsstelle erarbeitet. *
Die Wildbestände, insbesondere die Bestände von Hirsch-, Reh-, Gems- und Steinwild, sind jährlich aufzunehmen, ihre Entwicklung und ihr Gesundheitszustand zu überwachen sowie ihre Einwirkungen auf landwirtschaftliche Kulturen, Wald, Weiden und andere Tierarten zu erfassen.
Der Regierungsrat bestimmt das dem einzelnen Jäger zustehende Abschusskontingent. Er kann für bestimmte Arten Höchstabschüsse festlegen. Die unterschiedlichen Verhältnisse nach Gebiet und Wildeinstand sind dabei zu berücksichtigen.
Der Regierungsrat kann die Zahl der zugelassenen Jäger beschränken, wenn die Anzahl der Patentbewerber in einem Missverhältnis zum Wildbestand und der möglichen Bejagung steht. In erster Linie sind Patentbewerber auszuschliessen, die nicht im Kanton Wohnsitz haben.