Für den Patenterwerb ist die Treffsicherheit für eine auf der Jagd verwendeten Jagdwaffe (Kugel- und/oder Schrotschuss) nachzuweisen. Der Nachweis ist jährlich zu erfüllen.
Es ist folgendes Schiessprogramm zu erfüllen:
- Kugelschiessen auf Scheibe mit Zehnerwertung:
| 1. | Scheibendistanz mindestens 100 m, | ||
| 2. | Mindestanforderung: 4 Treffer in Folge, als Treffer gelten die Punkte 10, 9 und 8, | ||
| 3. | Stellung: frei wählbar, Schiessgestelle sind nicht erlaubt; | ||
- Schrotschiessen auf dreiteilige Kippscheibe oder Scheibe mit gleichwertiger elektronischer Trefferanzeige auf eine Distanz von ca. 30 m oder auf Rollhase:
| 1. | Mindestanforderung: 4 Treffer in Folge, als Treffer gelten bei der Kippscheibe die vordere und/oder mittlere Klappe, | ||
| 2. | Doublieren gestattet. | ||
Wer nur das Hochjagdpatent ohne Winterjagd und Wasserwildjagd löst, hat nur das Schiessprogramm Kugel zu erfüllen.
Das Schiessprogramm kann bis zur Erfüllung wiederholt werden.
Als Nachweis der Treffsicherheit gilt auch die erfolgreich absolvierte Schiessprüfung während der Jagdausbildung.