Für die Hegejagd auf Steinwild hat die Jägerin bzw. der Jäger eine Grundgebühr von Fr. 50.– sowie folgende Abschussgebühren zu entrichten (Beträge in Fr.):
- für die erlegte, nichtführende Geiss 200.–
- für den erlegten Bock:
| 1. | ein- bis zweijährig | 200.– |
| 2. | drei- bis fünfjährig | 350.– |
| 3. | sechs- bis zehnjährig | 550.– |
| 4. | elfjährig und älter | 750.– |
Gegen Entrichtung dieser Gebühr erhält die Jägerin bzw. der Jäger das Wildbret und die Trophäe.
Tätigt die Jägerin bzw. der Jäger einen offensichtlichen Hegeabschuss, so kann das Amt für Wald und Landschaft die Abschussgebühr ganz oder teilweise erlassen.