In den Steinbockkolonien im Kanton Obwalden kann vom 1. September bis 30. Oktober im Einvernehmen mit den Nachbarkantonen eine Hegejagd auf Steinwild durchgeführt werden.
Das Amt für Wald und Landschaft ernennt die jagdberechtigten Jägerinnen und Jäger gemäss Art. 2 dieser Weisungen.
Die Zuteilung der Tiere erfolgt durch das Los und gilt nur für das betreffende Jahr. Durch das Los wird den gesuchstellenden Personen ein Steinwild (Steingeiss oder Steinbock) einer bestimmten Alters- und Geschlechtsklasse in einer bestimmten Kolonie zugewiesen.
Die Jägerin bzw. der Jäger soll Gelegenheit erhalten, je eine Steingeiss und einen Steinbock zu erlegen. Auch nach erfüllter Jagd auf Steingeiss und Steinbock können sich die Jägerinnen und Jäger erneut für die Hegejagd melden.