Der Regierungsrat legt fest, welche Grundlagen für den Schutz vor Naturereignissen, wie Gefahrenkataster und Gefahrenkarten, massgebend sind. Er hört vorher die betroffenen Einwohner- bzw. Bezirksgemeinden an.
Die Beschaffung und Nachführung der Grundlagen obliegt dem zuständigen Departement, das mit den andern Ämtern und Stellen, welche ebenfalls Grundlagen erarbeiten, zusammenarbeitet.