Die Planung und die Umsetzung der Wasserbaumassnahmen an der Sarneraa flussabwärts der Etschischwelle (Flusskilometer 2.750) bis zum Alpnachersee (Flusskilometer 0), die das Sarneraatal vor den Gefahren des Wassers schützen und die Sarneraa zweckmässig[2] gestalten, obliegen dem Kanton.
Die Planung und die Umsetzung der Wasserbaumassnahmen an der Grossen Schliere flussabwärts des Auslaufs Geschiebesammler Schlierenrüti (Bachkilometer 0.258) bis zur Mündung in die Sarneraa (Bachkilometer 0), die das Sarneraatal vor den Gefahren des Wassers schützen und die Grosse Schliere zweckmässig[3] gestalten, obliegen dem Kanton.
Für die Planung und die Umsetzung der Wasserbaumassnahmen an den anderen Zuflüssen zur Sarneraa und für die übrigen Abschnitte der Grossen Schliere gilt die ordentliche Zuständigkeit und Trägerschaft gemäss den Bestimmungen des Wasserbaugesetzes[4] und der Wasserbauverordnung[5].