Wassernutzungsrechte an der Engelberger-Aa und ihren Seitenbächen von Obermatt bis Dallenwil
Der Kanton Obwalden räumt dem Kanton Nidwalden das zeitlich unbegrenzte und ausschliessliche Recht ein, die Wasserkräfte der in Absatz 2 genannten Gewässer, soweit sie unter seiner Hoheit stehen, auf der Gefällstufe Obermatt-Dallenwil zum Zwecke der Gewinnung elektrischer Energie in einem Kraftwerk Dallenwil auszunutzen.
Gegenstand des Wassernutzungsrechts sind die Gewässer der Engel- berger-Aa für die Gefällstufe projektiertes Ausgleichsbecken für das Kraftwerk Dallenwil bei Obermatt bis zum Ende des Hoheitsgebietes des Kantons Obwalden, sowie des Chaltibaches, des Eugenibaches und des Luterseebaches von der Wasserfassung bis zur Vereinigung mit dem Wasser der Engelberger-Aa, des Gerbi- und Trüeblenbaches von der Wasserfassung bis zu ihrer Vereinigung und von da bis zur Vereinigung mit dem Wasser der Engelberger-Aa. Im einzelnen ergeben sich die Gewässerstrecken, Gefällstufen, Wassermengen, Ausbaugrössen und Bruttoleistungen aus der Tabelle, die als Anhang Nr. 1 diesem Vertrag als integrierender Bestandteil beigefügt ist.
Mit dem Recht zur Wasserkraftnutzung der angeführten Gewässer ist der Kanton Nidwalden befugt zur Erstellung und zum Unterhalt aller dafür erforderlichen technischen Anlagen, insbesondere zu Wasserfassungen an der Engelberger-Aa ca. 250 m unterhalb der Arnibrücke und an den Seitenbächen, zur Erstellung eines Ausgleichsbeckens von 100 000 m3 Inhalt unterhalb der Zentrale Obermatt mit Stauziel auf Kote ca. 659 m ü.M. sowie des Druckstollens und der Druckleitung auf der westlichen Talseite nach Dallenwil. Der Kanton Nidwalden kann die Erhöhung der Ausbauwassermengen und der Wasserfassungskoten der Seitenbäche nach vorheriger Verständigung zwischen den Regierungen der beiden Kantone vornehmen.