Die Konzession umfasst das Recht zur Ausnützung des Lungerersees mit seinen natürlichen Zuflüssen sowie der Kleinen und der Grossen Melchaa im folgenden Rahmen: Fassungskote m ü. M. Rückgabekote4 m ü. M. Grosse Melchaa 826.74 469.35 Kleine Melchaa 826.74 469.35 natürliche Zuflüsse des Lungerersees 688.91 469.35 Die obenstehenden und alle übrigen in der vorliegenden Konzession enthaltenen Kotenangaben beziehen sich auf den Horizont Repère Pierre du Niton 373.60 m.
OGS 1983, 102
GDB 101.0
OGS 1900, 61
mittlerer Wasserspiegel des Sarnersees
.51
Im weitern umfasst die Konzession das Recht zur Benützung des Lungerersees als Speicher- und Ausgleichsbecken für die Regulierung des Wasserabflusses nach den Bedürfnissen einer zweckmässigen und wirtschaftlichen Ausnützung der Wasserkraft.
Inbegriffen in der Konzession ist das Recht zur Erneuerung und allenfalls zur Modifikation der Anordnung der Kraftwerkanlagen sowie zu der damit erzielbaren Leistungssteigerung.
Erweiterungen bedürfen neuer Konzessionen, soweit sie die Nutzung von Bruttogefällen zum Gegenstand haben, welche über die unter Absatz 1 festgelegten Fassungs- und Rückgabekoten hinausgehen und/oder auf dem Einbezug weiterer Gewässer in das Kraftwerksystem beruhen.