Das Benediktinerkloster Engelberg ist berechtigt, den Tätschbach und die in den Tätschbach mündenden eigenen Quellen zum Zweck der Gewinnung von elektrischer Energie durch Wasserkraft auf der folgenden Gefällsstrecke zu nutzen: Fassungskote (bestehende Quellfassungen): 1570.00 m ü.M., Rückgabekote (Rückgabe in die Engelbergeraa): 1048.00 m ü.M.
Die in der Konzession enthaltenen Koten beziehen sich auf den Horizont Repère Pierre du Niton 373.60 m ü.M.
OGS 2007, 46
GDB 101.0
SR 721.80
GDB 740.1
.53
In der Konzession inbegriffen ist das Recht zum Betrieb der bestehenden Kraftwerkanlagen: Wasser- und Quellfassungen, Ausgleichsbecken (Staukote: 1561.70 m ü.M.), Pumpstation, Leitungen, Zentrale und Unterwasserkanal.
Inbegriffen in der Konzession ist das Recht zur Erneuerung und allenfalls zur Modifikation der Kraftwerksanlagen im Rahmen der konzedierten Gefällsstrecke sowie zu der damit erzielten Leistungssteigerung. Projekte für Ergänzungen oder Änderungen an Bauten und Anlagen sind dem zuständigen Departement zur Genehmigung vorzulegen und dürfen erst nach erfolgter Genehmigung ausgeführt werden. Im Übrigen bleibt das ordentliche Baubewilligungsverfahren vorbehalten.
Erweiterungen, welche über die unter Absatz 1 festgelegte Fassungs- und Rückgabekote hinausgehen, bedürfen einer neuen Gesamtkonzession.