Die vorliegende Konzession umfasst das Recht zur Ausnützung des Arnibachs zwischen Arni-Ziflucht und Waldemme.
Der Arnibach wird in der Arni-Ziflucht auf die Kote 1 405 m ü.M. aufgestaut und als Ausgleichsbecken mit rund 4 500 m3 Inhalt betrieben. Vom Ausgleichsbecken führt eine erdverlegte Druckleitung zum Turbinenhaus an der Waldemme auf Kote 1 320 m ü.M.
Die in der Konzession enthaltenen Koten beziehen sich auf den Horizont Repère Pierre du Niton 373.60 m ü.M.
Die Anlage weist die folgenden technischen Daten auf: Bruttogefälle 85 m, nutzbare Wassermenge 90 l/s,
OGS 2008, 32
GDB 101.0
SR 721.80
GDB 740.1
.54
Nettoleistung ab Generator 50 kW.
Im Übrigen bilden folgende Akten und technische Unterlagen integrierende Bestandteile der Konzession:
- Technischer Bericht vom 26. März 1983,
- Situation 1:10 000 vom 9. März 1983,
- Plan Wasserfassung 1:50 vom 3. März 1983,
- Plan Turbine Nr. T-50-410/1 vom 28. März 1983.
Inbegriffen in der Konzession ist das Recht zur Erneuerung und allenfalls zur Modifikation der Kraftwerksanlagen im Rahmen der konzedierten Gefällsstrecke sowie zu der damit erzielten Leistungssteigerung. Projekte für Ergänzungen oder Änderungen an Bauten und Anlagen sind dem für das Wasserrecht zuständigen Departement zur Genehmigung vorzulegen und dürfen erst nach erfolgter Genehmigung ausgeführt werden. Im Übrigen bleibt das ordentliche Baubewilligungsverfahren vorbehalten.
Erweiterungen, welche über die unter Absatz 1 festgelegten Wassermengen und Koten hinausgehen und/oder weitere Gewässer einbeziehen, bedürfen einer neuen Gesamtkonzession.