Die vorliegende Konzession umfasst das Recht zur Ausnützung des anfallenden Überschusswassers aus dem Reservoir Steini, Kerns.
Das Wasser wird ab der Trinkwasserleitung, die vom Reservoir Steini (761 m ü.M) abgeht, rund 5 m nördlich des Fixpunktes 02003358 Kerns auf einer Kote von ca. 632 m ü.M. abgenommen. Dabei wird ein Schie- berschacht erstellt. Von diesem führt eine 200 m lange Druckleitung zum Turbinenhaus auf der Parzelle Nr. 1357, Kerns, wobei die Leitung erdver- legt ist. Das Turbinenhaus ist bestehend und befindet sich auf einer von Kote ca. 587 m ü.M. Die Wasserrückgabe erfolgt auf ca. 585 m ü.M in den Sandbach.
OGS 2011, 20
GDB 101.0
SR 721.80
GDB 740.1
.58
Die in der Konzession enthaltenen Koten beziehen sich auf den Horizont Repère Pierre du Niton 373.60 m ü.M.
Die Anlage weist die folgenden technischen Daten auf: Bruttogefälle 176 m, nutzbare Wassermenge 40 l/s, Bruttoleistung 69 kW, Nettoleistung ab Generator 57 kW.
Im Übrigen bilden folgende Akten und technische Unterlagen integrie- rende Bestandteile der Konzession:
- Technischer Bericht Vorprojekt vom 17. Februar 2010,
- Situation 1:500 vom 23. Februar 2010,
- Baubewilligung vom 21. Dezember 2010.
Inbegriffen in der Konzession ist das Recht zur Erneuerung und allen- falls zur Modifikation der Kraftwerksanlagen im Rahmen der konzedierten Gefällstrecke zwischen Wasserentnahme und -rückgabe sowie zu der damit erzielten Leistungssteigerung. Projekte für Ergänzungen oder Än- derungen an Bauten und Anlagen sind dem für das Wasserrecht zustän- digen Departement zur Genehmigung vorzulegen und dürfen erst nach erfolgter Genehmigung ausgeführt werden. Im Übrigen bleibt das ordent- liche Baubewilligungsverfahren vorbehalten.
Erweiterungen, welche über die unter Absatz 2 und 4 festgelegten Was- sermengen und Koten hinausgehen und/oder weitere Gewässer einbe- ziehen, bedürfen einer neuen Konzession.