Das zeitlich beschränkte Parkieren von Fahrzeugen (ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder) auf der südlichen Parkfläche (Besucherparkplatz) des Kantonsspitals (Parzelle 414, Grundbuch Sarnen) ist gebührenpflichtig.
Das Parkieren ist nur auf den markierten Parkfeldern gestattet.