Der Regierungsrat hört, im Rahmen des Bestellverfahrens, die betroffenen Einwohnergemeinden an, wenn der nach Art. 2 dieser Ausführungsbestimmungen erforderliche Kostendeckungsgrad nicht erreicht wird und deswegen der Gemeindeanteil erhöht werden soll.
772.111
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs
Präambel
gestützt auf Artikel 11 Absatz 4 des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 21. Mai 2014 (öVG)[1],
Art. 1 Anhörung der Einwohnergemeinden
Art. 2 Erhöhung des Gemeindeanteils (Art. 9 Abs. 2 i.V.m. Art. 11 Abs. 4 öVG)
Der Gemeindeanteil erhöht sich auf 20 Prozent, wenn bei nachfolgenden Angebotsstufen der vorgegebene Mindestkostendeckungsgrad gemäss Plandaten aus der Offerte nicht erreicht wird:
- Angebotsstufe klein: bis 10 Kurspaare pro Tag 20 %
- Angebotsstufe mittel: 11 bis 24 Kurspaare pro Tag 25 %
- Angebotsstufe gross: über 24 Kurspaare pro Tag 35 %
Der Gemeindeanteil erhöht sich auf 30 Prozent, wenn bei nachfolgenden Angebotsstufen der vorgegebene Mindestkostendeckungsgrad gemäss Plandaten aus der Offerte nicht erreicht wird:
- Angebotsstufe klein: bis 10 Kurspaare pro Tag 15 %
- Angebotsstufe mittel: 11 bis 24 Kurspaare pro Tag 20 %
- Angebotsstufe gross: über 24 Kurspaare pro Tag 30 %
Der Gemeindeanteil erhöht sich auf 40 Prozent, wenn bei nachfolgenden Angebotsstufen der vorgegebene Mindestkostendeckungsgrad gemäss Plandaten aus der Offerte nicht erreicht wird:
- Angebotsstufe klein: bis 10 Kurspaare pro Tag 10 %
- Angebotsstufe mittel: 11 bis 24 Kurspaare pro Tag 15 %
- Angebotsstufe gross: über 24 Kurspaare pro Tag 25 %
Egress
Informationen zum Erlass
Ursprüngliche Fundstelle: OGS 2026, 001
Ursprüngliches Inkrafttreten: 1. Januar 2026
Aufgehobener Erlass: AB zum Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 16. September 2014 (OGS 2014, 37)
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 16.12.2025 | 01.01.2026 | Erlass | Erstfassung | 2026, 001 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 16.12.2025 | 01.01.2026 | Erstfassung | 2026, 001 |