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772.42

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis

Präambel

772.42 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis vom 23. Februar 19891 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden beschliesst: 1. Die Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis2 wird gestützt auf Art. 7 Abs. 4 des Einführungsgesetzes zum eidge- nössischen Eisenbahngesetz vom 28. September 19863 genehmigt. 2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung in Absprache mit dem Einwohnergemeinderat Sarnen im Bedarfsfall anzupassen oder zu kündigen. 1 Nicht in LB und ABl 2 Die Vereinbarung vom 17. Januar 1989 ist rückwirkend ab 26. Dezember 1988 in Kraft und kann bei der Staatskanzlei eingesehen werden 3 OGS 1986, 130