Dieses Gesetz regelt die Besteuerung von Schiffen, die gemäss der eidgenössischen Binnenschifffahrtsverordnung[3] kennzeichnungspflichtig sind.
Der Steuerertrag ist zu verwenden zur Deckung sämtlicher mit der Schifffahrt verbundenen Kosten, insbesondere für die Aufwendungen der Seepolizei, der baulichen Infrastruktur und der Umweltschutzmassnahmen.