Das Volkswirtschaftsdepartement kann mit der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle eine Vereinbarung über den Vollzug der Emissionskontrollen für die Öl-, Gas- und Holzfeuerungsanlagen abschliessen.
Die Vereinbarung regelt die Aufgaben der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle und die Aufsicht des Kantons.
Die Kosten werden durch eine verursachergerechte Gebühr gedeckt.