Für die Ausscheidung einer Grundwasserschutzzone sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich, welche durch eine ausgewiesene Fachperson zu erarbeiten und vom Inhaber bzw. von der Inhaberin der Fassung beizubringen sind:
- hydrogeologischer Bericht mit einer Auflistung der Gefahrenpotenziale und mit den erforderlichen Schutzmassnahmen sowie mit einer Erläuterung der Schutzzonenbemessung;
- Entwurf des Schutzzonenplans mit Darstellung der Abgrenzungen (Bemessung) der Schutzzonen;
- Entwurf des Schutzzonenreglements mit den Vorschriften und Nutzungsbeschränkungen.
Massgebend für die Schutzzonenausscheidung sind Art. 29 Abs. 2 der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung[3] sowie die Wegleitung Grundwasserschutz des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft[4].