816.273
Entschädigungen für die nebenamtlichen Mitarbeiter des Veterinäramtes der Urkantone
Präambel
816.273 ENTSCHÄDIGUNGEN für die nebenamtlichen Mitarbeiter des Veterinäramtes der Urkantone gültig ab 01.01.20111 1 OGS 2010, 67
Entschädigungen im Dienstleistungsauftrag Entschädigungen werden den externen Organen (Kontrolltierärztinnen/-ärzten) des Veterinärdienstes grundsätzlich in Form von Pauschalen entrichtet. Die nachfolgenden Ansätze verstehen sich exklusiv einer allfälligen Mehrwertsteuer. Tierärzte/Tierärztinnen Pauschalentschädigungen für Logistik Aufwand alle Reihenaufträge und Einzelaufträge innerhalb 20 km Radius 1.1 Grundtaxe (inkl.) je Bestand (einschliesslich Administration, Fahrzeit- und Fahrtentschädigung) 45.00 1.2 Gang zu jedem weiteren Stall desselben Tierhalters / Tierhalterin im Umkreis von mehr als 200 m 10.00 Einzelaufträge ausserhalb 20km Radius 1.3 Grundtaxe (exkl.) je Bestand 20.00 1.4 Zeitaufwand für Logistik pro Minute (Fahrzeit-, Marschzeit, ÖV) 1.80 1.5 Fahrspesen pro km 0.75 1.6 Billete öV Beleg Pauschalentschädigungen für Aufwand von tierärztlichen Tätigkeiten 1.7 Blutprobe 9.-- 1.8 Entnahme von Nachgeburtsmaterial 20.-- 1.9 Behandlungen (z.B. Impfungen, Eingeben, Ohrmarke) 4.-- 1.10 Milch- und Kotprobe 8.-- 1.11 Sammelprobe Milch / Kot 15.-- 1.12 Zeitaufwand für tierärztliche Tätigkeiten pro Minute (an Werktagen zwischen 06.00 und 20.00 Uhr) 2.40 2. Hilfsorgane (Fachassistenten) 2.1 Kurse und Sitzungen, halbtägig 120.-- 2.2 Kurse und Sitzungen, ganztägig 200.-- 2.3 Zeitaufwand für amtliche Verrichtungen, je Stunde 40.-- In Einzelfällen wird in Absprache mit dem Kantonstierarzt im Stundenansatz entschädigt: • Aufwand für tierärztliche Tätigkeiten (Behandlungen am Tier) Fr. 144.00 / h • Aufwand für Logistik (Besuchstaxe, Fahrzeit, Marschzeit,öV) Fr. 108.00 / h.