Kanton und Gemeinden gewähren den Unternehmen Steuervergünstigungen, welche Reserven nach dem Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven[3] ausscheiden.
Soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes regelt, gelten die Bestimmungen des Bundesrechts.