Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Landwirtschaft sowie des bäuerlichen Boden- und Pachtrechts und ergänzt diese.
Es bezweckt die Förderung einer leistungsfähigen, marktgerechten und nachhaltigen Landwirtschaft, die sich insbesondere auf bodenbewirtschaftende bäuerliche Familienbetriebe und die Alpwirtschaft abstützt. Die Entwicklung ist nachhaltig, wenn sie langfristig ökologisch verträglich, sozial förderlich und wirtschaftlich erfolgreich ist.