Für die Beurteilung der Finanzierbarkeit und Tragbarkeit sind in der Regel Buchhaltungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vorzulegen, die Auskunft über die finanzielle Entwicklung des Landwirtschaftsbetriebes in den letzten drei Jahren geben. Für den Nachweis der langfristigen Existenzfähigkeit muss ein genügendes landwirtschaftliches Einkommen auch unter Berücksichtigung der zukünftigen agrarpolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgewiesen sein. Das landwirtschaftliche Einkommen muss zum Erhalt von Strukturverbesserungsbeiträgen im Jahr nach der Investition mindestens Fr. 13 000.– je Standardarbeitskraft (SAK) betragen. *
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Einkünfte aus ausserlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeiten sowie von landwirtschaftlich nicht begründbarem Wohnraum werden nicht zum landwirtschaftlichen Einkommen gerechnet. Zur Beurteilung von landwirtschaftlich nicht begründbarem Wohnraum gelten sinngemäss die Bestimmungen von Art. 2 der Richtlinien über das Bauen ausserhalb der Bauzonen. *
Ist die gesuchstellende Person für den Nachweis der Finanzier- und Tragbarkeit eines Projekts auf ausserlandwirtschaftliche Einkünfte angewiesen, müssen diese angemessen belegt werden. *
Die Verschuldung der mit öffentlichen Mitteln unterstützten Betriebe muss langfristig gesenkt werden. Spätestens bei einer erneuten Unterstützung von Projekten mit öffentlichen Finanzhilfen hat die gesuchstellende Person den entsprechenden Beweis zu erbringen. *
Zur Überprüfung der wirtschaftlichen Lage des Betriebes kann das Amt für Landwirtschaft und Umwelt jederzeit die Buchhaltung mit einem Kurzbericht einfordern.
Bei Investitionskrediten und Betriebshilfedarlehen von weniger als Fr. 50 000.– je Betrieb entfällt in der Regel die Pflicht zur Führung einer Buchhaltung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.
In Fällen, in welchen der Ertragswert der Liegenschaft entscheidend ist (z.B. Starthilfe, Betriebshilfedarlehen), muss eine aktuelle Ertragswertschätzung nach Art. 2 der Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht vorliegen. Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt kann für die Berechnung der Finanzier- und Tragbarkeit eine Projektschätzung verlangen. *