Die Kantonsfarben sind Grün und Silber (Weiss).
113.1
Wappenverordnung
Präambel
Art. 1 Kantonsfarben
Art. 2 Staatswappen
Das Staatswappen zeigt in Grün ein kreuzweise von einem grünen Band umwundenes silbernes Stäbebündel (Fasces) mit fünf nach aussen sich verjüngenden Stäben und durchgehendem, heraldisch rechtsgewendetem Beil. Das Stäbebündel steht in der Regel in einem Schild.
Das Stäbebündel ist Sinnbild für Eintracht und Souveränität.
Art. 3 Fahne
Die Fahne des Kantons zeigt das Staatswappen mit weissem Stäbebündel und der Fahnenstange zugewendetem weissem Beil.
Art. 4 Andere Zeichen
Flaggen, Wimpel, Abzeichen, Tracht des Standesweibels sowie andere Verwendungsarten des Wappens und der Farben richten sich nach den anerkannten Regeln der Heraldik.
Art. 5 Staatssiegel
Das Staatssiegel besteht aus dem Staatswappen und der Umschrift «Kanton St.Gallen». Seine Verwendung ist dem Regierungsrat vorbehalten.
Die übrigen staatlichen Behörden und Dienststellen können der Siegelform nachgebildete Stempel führen. Diese bestehen aus dem Staatswappen und einer Umschrift mit der Bezeichnung der Behörde oder der Dienststelle.
Art. 6 Amtlicher Gebrauch
Das Staatswappen darf im amtlichen Gebrauch, insbesondere auf Schriftstücken und Drucksachen, auf Motorfahrzeugschildern, an staatlichen Gebäuden und Fahrzeugen sowie an Bautafeln, nur in Übereinstimmung mit der amtlichen Vorlage verwendet werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Gesamtgestaltung es erfordert.
Art. 7 Zuständigkeit
Der Regierungsrat bestimmt die amtliche Vorlage.
Der Staatsschreiber sorgt im Einvernehmen mit dem Staatsarchivar für die einheitliche Anwendung innerhalb der Staatsverwaltung und bewilligt Ausnahmen.
Das Departement des Innern wacht über die Einhaltung der eidgenössischen Vorschriften zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen.[2]
Art. 8 Aufhebung bisherigen Rechts
Der Regierungsratsbeschluss über das Wappen und die Farben des Kantons vom 28. Juli 1951[3] wird aufgehoben.
Art. 9 Vollzugsbeginn
Diese Verordnung wird ab 1. Januar 1982 angewendet.
Egress
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 16–70 | 07.07.1981 | 01.01.1982 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 07.07.1981 | 01.01.1982 | Erlass | Grunderlass | 16–70 |