113.11
Regierungsbeschluss über das Kantonswappen
Präambel
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 113.11 nGS 45–80 Regierungsbeschluss über das Kantonswappen vom 17.August 2010 (Stand 1.März 2011) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Anwendung von Art.7 Abs.1 der Wappenverordnung vom 7.Juli 19811 als Beschluss:2 Art.1 Amtliche Vorlage 1 Als amtliche Vorlage für das Kantonswappen gilt nach stehende Darstellung des Stäbebündels. Art.2 Farben 1 Die Farben des Kantonswappens sind Grün und Weiss. Für den Grünton gilt die Pantone-Bezeichnung 355 C. Art.3 Aufhebung bisherigen Rechts 1 Der Regierungsratsbeschluss über das Staatswappen vom 10.April 19843 wird aufgehoben. 1 sGS 113.1. 2 In Vollzug ab 1.März 2011. 3 nGS 19–16 (sGS 113.11).
113.11 2 Art.4 Übergangsbestimmung 1 Anwendungen für amtliche Zwecke, die der amtlichen Vorlage nach dem Regie- rungsratsbeschluss über das Staatswappen vom 10.April 19844 entsprechen,werden spätestens bis 31.Dezember 2015 an amtliche Vorlage und Farben nach diesem Er- lass angepasst. Art.5 Vollzugsbeginn 1 Dieser Erlass wird ab 1.März 2011 angewendet. 4 nGS 19–16 (sGS 113.11).