Die Entschädigungen für die Mitglieder des Kantonsrates nach Art. 150 des Geschäftsreglements des Kantonsrates[3] werden wie folgt festgesetzt:*
- Taggeld: Fr. 400.– für eine Sitzung von zwei Stunden Dauer oder mehr, Fr. 200.– für eine Sitzung von weniger als zwei Stunden Dauer;
- erhöhtes Taggeld für zwei oder mehr Sitzungen von insgesamt wenigstens vier Stunden Dauer am gleichen Tag: Fr. 600.–;
- Entfernungszuschlag je Strassenkilometer: Fr. –.70.