Dieser Erlass fördert die Transparenz über den Auftrag, die Organisation und die Tätigkeit der öffentlichen Organe. Zu diesem Zweck regelt er die Information der Öffentlichkeit durch die öffentlichen Organe und gewährleistet den Zugang zu amtlichen Dokumenten.*
Öffentliche Organe sind Organe, Behörden und Dienststellen:
- des Kantons;
- der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons;
- der Gemeinden;
- der selbständigen öffentlich-rechtlichen Gemeindeunternehmen;
- von Gemeindeverbänden und Zweckverbänden.
Den öffentlichen Organen sind Private gleichgestellt, wenn sie Staatsaufgaben erfüllen.