Zur Vorbereitung der Geschäfte der Regierung und zur selbständigen Erledigung der ihnen durch die Gesetzgebung oder durch besondere Delegation der Regierung übertragenen Aufgaben bestehen die folgenden Departemente:
- Volkswirtschaftsdepartement;
- Departement des Innern;
- Bildungsdepartement;
- …
- Finanzdepartement;
- Bau- und Umweltdepartement;
- Sicherheits- und Justizdepartement;
- Gesundheitsdepartement.