Für Bewilligungen zur Zerstückelung und zur Zweckentfremdung von Grundstücken, die Gegenstand von staatlich unterstützten Bodenverbesserungen gebildet haben, ist das Volkswirtschaftsdepartement zuständig.
Das Volkswirtschaftsdepartement verfügt auch über die Rückforderung der anteilmässigen Subventionen.