Als «geheim» gelten Daten, wenn es sich um besonders schützenswerte Personendaten, um Persönlichkeitsprofile, um Daten, deren Missbrauch eine betroffene Person in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht erheblich benachteiligen, oder um vertraglich geschützte Daten handelt.
Als «vertraulich» gelten Daten, wenn es sich um Personendaten, um Daten, deren Missbrauch eine betroffene Person in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht benachteiligen, um Daten von finanzieller Relevanz oder um Daten handelt, für die eine Archivierungspflicht besteht.
Alle anderen Daten werden bezüglich Vertraulichkeit als nicht klassifiziert eingestuft.