Dieser Erlass bezweckt:
- Festlegung der gemeinsamen E-Government-Organisation von Kanton und politischen Gemeinden sowie deren Finanzierung;
- Förderung der durchgängigen und rechtsverbindlichen elektronischen Zusammenarbeit von Kanton und politischen Gemeinden untereinander und mit dem Bund, mit anderen öffentlichen Organen sowie mit Dritten;
- Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen Verwaltungstätigkeit durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien;
- Förderung der flächendeckenden und nachhaltigen Verfügbarkeit von E‑Government-Services zum Nutzen von Bevölkerung und Wirtschaft;
- jederzeitige Verfügbarkeit von aktuellen und rechtsverbindlichen Daten von öffentlichen Organen in hoher Qualität.