In ein unbefristetes Arbeitsverhältnis tritt:
- wer die Voraussetzungen von Art. 49 des Mittelschulgesetzes vom 12. Juni 1980[3] erfüllt. Das Amt für Mittelschulen kann in besonderen Fällen Ausnahmen bewilligen;
- wer wenigstens zwei Jahre auf der Sekundarstufe II, wovon in der Regel ein Jahr an einer staatlichen Mittelschule des Kantons St.Gallen, unterrichtet hat;
- wem voraussichtlich für wenigstens zwei Jahre Lektionen zugeteilt werden können.