Die Urkunde ist in deutlich lesbarer Schrift und ohne Lücken zu erstellen.
Die Urkundsperson und die anderen beteiligten Personen dürfen weder Faksimile- noch andere typografisch aufgedruckte Unterschriften verwenden.
Papier und Schrift der Urkunde müssen gut haltbar sein.
Die Urkunde kann original in mehreren Ausfertigungen erstellt werden. Die Anzahl der Ausfertigungen ist in der Urkunde zu erwähnen.
Mehrseitige Urkunden sind solid zu heften oder mit Klebeband zu verbinden, ausgenommen die Ausfertigung für die Urkundsperson. Die einzelnen Seiten sind wenigstens bei dieser Ausfertigung von der Urkundsperson zu stempeln oder zu paraphieren.
Beilagen, die Bestandteil einer Urkunde bilden, sind mit dieser zu verbinden oder deutlich als Beilage zu kennzeichnen.
Wenn das ausländische Recht es verlangt, sind die einzelnen Seiten einer Urkunde und die dazugehörigen Beilagen mit Band und Siegel zu verbinden.