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153.52

Interkantonale Vereinbarung über das Strassenunternehmen Landscheidi-Sönderli-Hofstetten

vom 21.05.1997 (Stand 21.05.1997)

Präambel

Die Regierung des Kantons St.Gallen und der Regierungsrat des Kantons Appenzell A. Rh.

erlassen

gestützt auf Art. 18 Abs. 2 lit. b des Staatsverwaltungsgesetzes des Kantons St.Gallen vom 16. Juni 1994[1] sowie Art. 87 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Appenzell A. Rh. vom 30. April 1995

als Vereinbarung:[2]

Art. 1 Zweck und Rechtsnatur

Das Strassenunternehmen Landscheidi-Sönderli-Hofstetten bezweckt Unterhalt und Ausbau der Erschliessungsstrasse Landscheidi-Sönderli-Hofstetten auf dem Gebiet der Gemeinden Urnäsch und Hemberg.

Es ist ein Bodenverbesserungsunternehmen nach Art. 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907[3] und Art. 167 ff. des ausserrhodischen Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 27. April 1969 mit Sitz in Urnäsch (im folgenden Unternehmen).

Art. 2 Anwendbares Recht

Das Unternehmen untersteht dem Recht des Kantons Appenzell A. Rh.

Art. 3 Statuten

Die Statuten des Unternehmens regeln:

  1. Mitgliedschaft;
  2. Kostenverteilung;
  3. Organisation;
  4. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Art. 4 Rechtspersönlichkeit

Das Unternehmen erhält die Rechtspersönlichkeit mit der Genehmigung der Statuten durch die zuständige Behörde des Kantons Appenzell A. Rh.

Art. 5 Aufsicht

Die Aufsicht über das Unternehmen wird von den zuständigen Behörden des Kantons Appenzell A. Rh. im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen ausgeübt.

Art. 6 Streitigkeiten

Die zuständigen Behörden des Kantons Appenzell A. Rh. beurteilen öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern.

Streitigkeiten zwischen den Vereinbarungskantonen werden nach Art. 113 Abs. 1 Ziff. 2 der Bundesverfassung[4] dem Bundesgericht unterbreitet.

Art. 7 Vollzug

Diese Vereinbarung wird angewendet, sobald sie von den Vereinbarungskantonen unterzeichnet ist.[5]

Egress

nGS 32–65

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 32–65 21.05.1997 21.05.1997

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
21.05.1997 21.05.1997 Erlass Grunderlass 32–65