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153.55

Interkantonale Vereinbarung über die Flurgenossenschaft Schurtanne-Chräloch-Töbeli

vom 05.12.2006 (Stand 05.12.2006)

Präambel

Die Regierung des Kantons St.Gallen

und

der Regierungsrat des Kantons Appenzell A. Rh.

erlassen

gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Verfassung des Kantons St.Gallen vom 10. Juni 2001[1], Art. 18 Abs. 2 Bst. b des Staatsverwaltungsgesetzes des Kantons St.Gallen vom 16. Juni 1994[2] sowie Art. 87 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Appenzell A. Rh. vom 30. April 1995[3]

als Vereinbarung:[4]

Art. 1 Zweck und Rechtsnatur

Die Flurgenossenschaft Schurtanne-Chräloch-Töbeli bezweckt Unterhalt und Ausbau der Erschliessungsstrasse Schurtanne-Chräloch-Töbeli auf dem Gebiet der Gemeinden Urnäsch und Hemberg.

Sie ist ein Bodenverbesserungsunternehmen nach Art. 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907[5] und Art. 167 ff. des ausserrhodischen Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 27. April 1969[6] mit Sitz in Urnäsch (im Folgenden Unternehmen).

Art. 2 Anwendbares Recht

Das Unternehmen untersteht dem Recht des Kantons Appenzell A. Rh.

Art. 3 Statuten

Die Statuten des Unternehmens regeln:

  1. Mitgliedschaft;
  2. Kostenverteilung;
  3. Organisation;
  4. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Art. 4 Rechtspersönlichkeit

Das Unternehmen erhält die Rechtspersönlichkeit mit der Genehmigung der Statuten durch die zuständige Behörde des Kantons Appenzell A. Rh.[7]

Art. 5 Aufsicht

Die zuständige Behörde des Kantons Appenzell A. Rh. übt im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde des Kantons St.Gallen die Aufsicht über das Unternehmen aus.

Art. 6 Streitigkeiten

Die zuständige Behörde des Kantons Appenzell A. Rh. beurteilt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Mitgliedern.

Streitigkeiten zwischen den Vereinbarungskantonen werden nach Art. 189 Abs. 1 Bst. d der Bundesverfassung[8] dem Bundesgericht unterbreitet.

Art. 7 Vollzug

Diese Vereinbarung wird ab der Unterzeichnung durch die Vereinbarungskantone angewendet.

Egress

nGS 42–4

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 42–4 05.12.2006 05.12.2006

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
05.12.2006 05.12.2006 Erlass Grunderlass 42–4