Der als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannten Religionsgemeinschaft gehören Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen an, die:
- nach Massgabe ihres Bekenntnisses die von der Religionsgemeinschaft festgelegten Voraussetzungen an die Mitgliedschaft erfüllen;
- nicht ausdrücklich nach den von der Religionsgemeinschaft erlassenen Vorschriften ihren Austritt oder ihren Verzicht auf die Mitgliedschaft erklärt haben.
Die Christkatholische Kirchgemeinde kann Einwohnerinnen und Einwohner christkatholischen Glaubens mit Wohnsitz in den Kantonen Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und Graubünden als Mitglieder aufnehmen, wenn diese Kantone die Mitgliedschaft nicht ausschliessen.
Die Jüdische Gemeinde kann Einwohnerinnen und Einwohner jüdischen Glaubens mit Wohnsitz in den Kantonen Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und Graubünden als Mitglieder aufnehmen, wenn diese Kantone die Mitgliedschaft nicht ausschliessen.