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211.4

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule

vom 30.11.2008 (Stand 01.03.2009)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 23. Oktober 2007[1] Kenntnis genommen und erlässt

gestützt auf Art. 65 Bst. c der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001[2]

als Beschluss:[3]

Ziff. 1

Der Regierungsbeschluss vom 23. Oktober 2007[4] über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum.[5]

Egress

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erklärt:[6]

Der Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat)[7] ist in der Volksabstimmung vom 30. November 2008 mit 70 842 Ja- gegen 63 207 Nein-Stimmen angenommen worden[8] und demnach am 30. November 2008 rechtsgültig geworden.

Der Erlass wird ab 1. März 2009 angewendet.

nGS 44–58

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 44–58 30.11.2008 01.03.2009

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
30.11.2008 01.03.2009 Erlass Grunderlass 44–58