Soweit Ausbildungsstätte und Ausbildung durch Bund, interkantonale Organe, Kanton St.Gallen oder Standortkanton anerkannt wurden, werden Beiträge geleistet für:
- die Ausbildung zur Erlangung eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses oder Berufsattests nach der Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung sowie die Ausbildung zur Erlangung eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses nach erlangtem Berufsattest;[4]
- die Ausbildung an einer Mittelschule zur Erlangung einer Maturität oder eines anerkannten Diploms;
- die Ausbildung an einer höheren Fachschule, wenn sie als Erst- oder Zweitausbildung wenigstens zwei Jahre oder als Weiterbildung wenigstens sechs Monate dauert;
- das Studium an einer Universität oder Fachhochschule.