Die appenzell-ausserrhodischen Einwohnergemeinden Walzenhausen, Wolfhalden, Heiden, Grub, Wald, Rehetobel und Reute sowie die st.gallischen Schulgemeinden Grub und Eggersriet werden ermächtigt, sich zur gemeinsamen Führung der Musikschule Appenzeller Vorderland zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen.
Zweck und Organisation des Verbandes sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder unter sich und gegenüber dem Verband sind durch den Zweckverbandsvertrag festzulegen. Dieser bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörden der Vereinbarungskantone. Er tritt nach beidseitiger Genehmigung in Kraft.