Die appenzell-ausserrhodische Einwohnergemeinde Schönengrund und die st.gallische Sekundarschulgemeinde Oberes Neckertal werden ermächtigt, den Besuch der Sekundar- und der Realschule Oberes Neckertal durch Schüler der Einwohnergemeinde Schönengrund zu vereinbaren.
Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörden der Kantone Appenzell A.Rh. und St.Gallen.[3]