Wer eine andere öffentliche oder staatlich anerkannte Mittelschule in einem gleichartigen Ausbildungsgang besucht, wird von der Rektorin oder vom Rektor derjenigen staatlichen st.gallischen Mittelschule, an die der Übertritt erfolgen soll, in den geeigneten Ausbildungsgang sowie die geeignete Klasse und das geeignete Schwerpunktfach oder Berufsfeld eingeteilt. Die Rektorin oder der Rektor kann eine Prüfung anordnen.
Die Aufnahme erfolgt mit einer Probezeit von einem Semester. Am Ende der Probezeit entscheidet die Promotionskonferenz nach den Bestimmungen des Promotionsreglements über die definitive Aufnahme. Sie kann Schülerinnen und Schüler, welche die Promotionsbestimmungen nicht erfüllen, in eine andere Klasse oder in ein anderes Schwerpunktfach oder Berufsfeld aufnehmen.
Wer eine nichtstaatliche, staatlich anerkannte Mittelschule besucht, kann in der Regel frühestens nach dem zweiten Semester und bei definitiver Promotion übertreten.