Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten von Fr. 207'000'000.– für die Erstellung des Campus Platztor der Universität St.Gallen werden genehmigt.
217.26
Kantonsratsbeschluss über die Erstellung des Campus Platztor der Universität St.Gallen
vom 30.06.2019 (Stand 30.06.2019)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 14. August 2018[1] Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:[2]
Ziff. 1
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Standortbeitrags der Stadt St.Gallen von Fr. 2'000'000.–, des Beitrags der Universität von Fr. 20'000'000.– und des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 25'000'000.– ein Kredit von Fr. 160'000'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2021 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Egress
nGS 2019-055
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 2019-055 | 30.06.2019 | 30.06.2019 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 30.06.2019 | 30.06.2019 | Erlass | Grunderlass | 2019-055 |