Je Departement besteht wenigstens ein Fachbeirat.
Die Hochschulleitung setzt auf Antrag der betreffenden Departementsleitung die Fachbeiräte ein und wählt deren Mitglieder.
Die Fachbeiräte werden in der Regel durch ein Mitglied der Hochschulleitung geleitet. Bei beratenden Fachgremien auf nachgeordneten Stufen wird die Leitung durch die zuständige Departementsleiterin oder den zuständigen Departementsleiter bestimmt.
Die Fachbeiräte beraten und begleiten die Departemente aus fachlicher Perspektive, indem sie:
- fachliche Stellungnahmen zu strategischen Entwicklungen der Departemente abgeben;
- nach innen Impulse zur inhaltlichen Entwicklung von Kompetenzen einbringen;
- zur Vernetzung der Hochschule in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik beitragen.
Die Hochschulleitung regelt Organisation, Pflichten, Aufgaben, Entschädigung und Amtsdauer der Fachbeiräte in einem separaten Erlass.