Der Kanton richtet den politischen Gemeinden jährliche Beiträge an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung aus.*
Die Kantonsbeiträge werden vollständig zur Förderung und langfristigen Sicherung eines für Eltern bezahlbaren und qualitativ angemessenen Angebots der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung verwendet. Sie ergänzen bestehende oder geplante Beiträge der politischen Gemeinden.