Kantonale, interkantonale sowie kantonal oder interkantonal anerkannte Abschlüsse für Zusatzausbildungen für den Lehrberuf werden von der EDK anerkannt, sofern sie die in diesem Reglement und in den entsprechenden Profilen festgelegten Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen.
Zusatzausbildungen, die an einer Hochschule vermittelt werden, können als Master of Advanced Studies (MAS), als Diploma of Advanced Studies (DAS) oder als Certificate of Advanced Studies (CAS) angeboten werden. Die Verleihung der Titel richtet sich nach dem Titelreglement der EDK vom 28. Oktober 2005.[3]
Für die Anerkennung der Zusatzausbildungen als Master of Advanced Studies gelten zusätzlich zu den Voraussetzungen nach Abs. 1 die Richtlinien der EDK für Weiterbildungsmaster (MAS) in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung vom 15. Dezember 2005.[4][5]