Die EDK regelt die Weiterbildung zum Master of Advanced Studies (MAS) im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerbildung so weit, dass die Qualität der Diplome sichergestellt und das Anspruchsniveau aller Diplome vergleichbar ist.
Die einzelnen Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung regeln die Einzelheiten nach ihren Rechtsvorschriften und nach ihrem Ermessen selbständig.
Weiterbildungen zum MAS in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung sollen das Weiterbildungsangebot auf der Hochschulstufe ergänzen und womöglich in Zusammenarbeit und/oder Absprache mit universitären Hochschulen angeboten werden.
Weiterbildungen zum MAS sollen in enger Verbindung stehen mit den Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkten der anbietenden Ausbildungsinstitution.