Die Fachmittelschulen sind nicht verpflichtet, im Rahmen der angebotenen Ausbildungen sämtliche im FMS-Reglement dargestellten Berufsfelder abzudecken.
230.330
Richtlinien für den Vollzug des Reglements über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen
Präambel
gestützt auf
- die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993
- das Reglement über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome vom 10. Juni 1999 mit dem gestützt auf Artikel 2 FH-Anerkennungsreglement erlassenen Profilen
- das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom 12. Juni 2003
beschliesst:[1]
Ziff. 1.
Ziff. 2.
Die Kombination von zwei Berufsfeldern ist möglich. Die Ausbildung zum Fachmittelschulausweis hat in diesem Fall beide Berufsfelder abzudecken, für die Fachmaturität müssen die zusätzlichen Leistungen gemäss Art. 17 FMS-Reglement hinsichtlich beider Berufsfelder nachgewiesen werden.
Ziff. 3.
Ein Wechsel des Berufsfeldes während der Ausbildung ist möglich. Fehlende Ausbildungsteile sind zu kompensieren beziehungsweise nachzuholen.
Ein Wechsel des Berufsfeldes nach Erhalt des Fachmittelschulausweises im Hinblick auf das Absolvieren der Fachmaturität in einem anderen Berufsfeld ist möglich, sofern fehlende Ausbildungsteile kompensiert beziehungsweise nachgeholt werden.
Ziff. 4.
Gemäss Art. 2 Abs. 2 und Art. 3 FMS-Reglement eröffnet der Abschluss an einer Fachmittelschule mit dem Fachmaturitätszeugnis den Zugang zu bestimmten Fachhochschulstudiengängen und, erweitert durch ergänzende Allgemeinbildung entsprechend den Anerkennungsreglementen der EDK betreffend die Ausbildung von Lehrpersonen, den Zugang zu pädagogischen Hochschulstudiengängen. Art. 17 FMS-Reglement bestimmt, dass der Abschluss mit dem Fachmaturitätszeugnis einer ausgewiesenen Mehrleistung im Sinne von Praktika im gewählten Berufsfeld oder praktischen individuellen Leistungen oder einer ergänzenden Allgemeinbildung bedarf. Zusätzlich ist eine Fachmaturitätsarbeit vorzulegen, die schriftlich oder mündlich zu verteidigen ist.
Die zusätzlichen Leistungen gemäss Art. 17 FMS-Reglement können nur in Ausnahmefällen Teil der dreijährigen Ausbildung mit Abschluss Fachmittelschulausweis sein. Die Zusatzleistung zum FMS-Abschluss muss auf jeden Fall nachweisbar und nachvollziehbar sein. Die Begleitung und Validierung der zusätzlichen Leistungen obliegt den Fachmittelschulen.
Vorbehalten werden in jedem Fall die im Aufnahmeverfahren der einzelnen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule definierten Aufnahmevoraussetzungen, so insbesondere das Bestehen von Eignungsabklärungen.
Konkret bedeutet dies:
| 1. | Die qualifizierte Arbeitspraxis für das Berufsfeld Soziale Arbeit ist ein professionell begleiteter und von der FMS validierter Einsatz von mindestens 12 Wochen in einer Institution im Sozialbereich nach Erhalt des Fachmittelschulausweises.[2] | ||
| 2. | Die zusätzlichen Leistungen im Berufsfeld Kommunikation und Information (Angewandte Linguistik, Journalismus sowie Information und Dokumentation) umfassen: | ||
| a) | Studiengang Journalismus: ein Vorstudienpraktikum, das auf eine künftige Tätigkeit im Journalismus ausgerichtet ist. Die Konkretisierung der entsprechenden Anforderungen erfolgt im Rahmen der Bestimmungen über das Zulassungsverfahren an die konkrete Fachhochschule und | ||
| b) | in jedem Fall: fortgeschrittene Sprachkenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen (Französisch, Italienisch, Spanisch oder Englisch). Dazu gehört je ein mehrwöchiger Aufenthalt im betreffenden Sprachgebiet zur Aneignung der sprachlichen Kompetenz (Abschluss z.B. «Cambridge advanced», «DELF 1er»). Den Studierenden wird empfohlen, nach Möglichkeit bereits in der Vorbildung eine dritte Fremdsprache zu wählen. | ||
| 3. | Die zusätzlichen Leistungen im Berufsfeld Musik und Theater umfassen 120 Lektionen Instrumental-, Gesangs- oder Theaterunterricht, die in den dreijährigen Ausbildungsgang mit Abschluss Fachmittelschulausweis integriert werden können. | ||
| 4. | Das berufsspezifische Praktikum für das Berufsfeld Konservierung und Restaurierung besteht aus insgesamt 24 Wochen Berufspraktikum unter der Anleitung einer qualifizierten Konservatorin/Restauratorin beziehungsweise eines qualifizierten Konservators/Restaurators. Die Berufspraxis ist durch ein Zeugnis/durch Zeugnisse zu belegen.[3] | ||
| 5. | Das berufsspezifische Praktikum für das Berufsfeld Gesundheit ist ein begleiteter, strukturierter und ausgewerteter Einsatz in einer Institution des Gesundheitswesens nach Erhalt des Fachmittelschulausweises. Die Anforderungen an das berufsspezifische Praktikum orientieren sich an den Erfordernissen im Hinblick auf die Fachhochschule Gesundheit und werden in Abstimmung mit den Zusatzmodulen für Inhaber und Inhaberinnen einer nicht bereichsspezifischen Vorbildung auf Sekundarstufe II gebracht. Die Ziele, die Dauer, die Struktur und die Organisation des Praktikums richten sich nach den untenstehenden Eckwerten. Die nähere Regelung ist im Einzelnen Sache der betroffenen Schulen und Institutionen.[4] | ||
| a) | Ziel: Die mit dem FMS-Ausweis in Verbindung mit dem Berufsfeld Gesundheit erworbenen Kenntnisse, die soziale Kompetenz und die Persönlichkeitsbildung werden vertieft und durch den praktischen Einsatz erfahren, nämlich durch (a) Einblick in die Arbeitswelt der gewählten Institution im Gesundheitswesen, (b) Aneignung grundlegender Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Umgang mit Menschen, die besondere Bedürfnisse haben, (c) Erfahrung mit alltäglichen, fächerübergreifenden Fragestellungen bezüglich Organisation, Administration, Teamarbeit, (d) Möglichkeiten, im Umgang mit anspruchsvollen und komplexen Situationen zu wachsen und sich selbst in solchen Situationen kennen zu lernen. | ||
| b) | Dauer: Zur Vorbereitung, Begleitung, Auswertung des Praktikums sowie Verfassung der Fachmaturarbeit mindestens 8 Wochen, dazu praktische Erfahrung von mindestens 24 Wochen Dauer. | ||
| c) | Struktur: Das Praktikum kann in verschieden langen Blöcken im Wechsel mit Phasen der Auswertung durchgeführt werden. Wichtig ist die Vorbereitung auf das Praktikum vor Beginn eines ersten Einsatzes. | ||
| d) | Organisation und Finanzierung: Die Trägerschaft der Fachmittelschule ist für die Phasen ausserhalb des Praktikumsortes verantwortlich; die Trägerschaft der Institution sorgt für die Belange des Praktikums. Nötig sind gegenseitige Absprachen zwischen der Fachmittelschule, der Fachhochschule und den Praxisorten sowie vertragliche Regelungen. | ||
| e) | Evaluation: Die Evaluation erfolgt nach Art. 17 Abs. 3 des Anerkennungsreglements. | ||
Ziff. 5.
Die Fachmaturitätsarbeit gemäss Art. 17 Abs. 1c FMS-Reglement entspricht nicht der selbstständigen Arbeit gemäss Art. 14 FMS-Reglement. Wer die FMS mit einer Fachmaturität abschliesst, hat demzufolge zwei verschiedene Arbeiten vorzulegen. Es ist möglich, dass die Fachmaturitätsarbeit auf der selbstständigen Arbeit gemäss Art. 14 FMS-Reglement aufbaut.
Ziff. 6.
Ist der Nachweis der zusätzlichen Leistung gemäss Art. 17 Abs. 1b FMS-Reglement erbracht und die Fachmaturitätsarbeit gemäss Art. 17 Abs. 1c FMS-Reglement angenommen, wird der Fachmaturitätsausweis erteilt. Zuständig für die Erteilung des Fachmaturitätsausweises ist die ausbildende Fachmittelschule.
Egress
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | - | 22.01.2004 | 22.01.2004 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 22.01.2004 | 22.01.2004 | Erlass | Grunderlass | - |